| R/WIN Grundbuch "Neu" Der sogenannte "BigBang" findet in der Zeit von 26.4.2012 bis 7.5.2012 statt. Mit Inkrafttreten der Grundbuchnovelle 2012 am 1.5.2012 und der Umstellung der Grundbuchdatenbank Neu (BigBang) am 7.5.2012 kommt es zu inhaltlichen und programmtechnischen Änderungen beim elektronischen Grundbuchsgesuch, sowie auch bei den Datenbankabfragen Die aktuelle Aussendung hierzu können Sie hier herunterladen.R/WIN Aussendung Grundbuch Neu
ARCHIV Anträge auf Anmerkung der Rangordnung dürfen nicht elektronisch eingebracht werden! BGBl II Nr. 343/2009, ausgegeben am 23.10.2009 Grundbuch-webERV ab 1.11.2009 verpflichtend Der 1.11.2009 als Verpflichtungsschwelle für den Grundbuch-webERV ist uns von Vertretern des Bundesministerium für Justiz am 7.9.2009 in einer Sitzung zum Grundbuch-webERV erneut bestätigt worden. Neuerliche Änderung des Starttermins für Grundbuch-webERV Mit dem Bundesgesetzblatt II Nr. 82/2009 wurde der Einführungstermin des Grundbuch-WebERVs von 01.04.2009 auf 01.11.2009 verschoben. Änderung des Starttermins für Grundbuch-webERV Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit dem Bundesgesetzblatt II Nr. 9/2009 der Einführungstermin des Grundbuch-WebERVs von 01.02.2009 auf 01.04.2009 verschoben wurde. Als Grund wird in diesem BGBl angegeben, dass die technischen Möglichkeiten zur Übermittlung der Eingaben im Grundbuchverfahren erst ab 01.04.2009 vorliegen würden. mehr ... |
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ERV-Direktzustellung ab 1.7.2008 Zustellungen an den gegnerischen Vertreter können nun über den webERV durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der gegnerische Anwalt/Kanzlei auf webERV umgestellt ist. Um dies zu Überprüfen, kann ein Zustell-Test durchgeführt werden. Anders als beim Rückverkehr, der seitens der Justiz nur einmal am Tag eingereiht wird, kann eine Direkt-Zustellung jederzeit erfolgen. webERV und R/WIN Grundsätzlich steht mit R/WIN der neue webERV zur Verfügung und erfordert nicht den Kauf von Zusatzprogrammen. Was die erforderlichen Geräte betrifft, so reicht für den webERV ein Internetanschluß. Einschränkung: ältere Windows-Versionen (Win95, Win98, WindowsNT4) sind nicht in der Lage eine sichere Internetverbindung mit Authentifizierung über Digitale Signatur aufzubauen und daher für den webERV nicht geeignet. Der webERV ist ein Lösungspaket, welches einerseits den bisherigen ERV ablösen soll und andererseits neue Schriftsatz-Typen - wie etwa Eingaben an das Firmenbuchgericht – ermöglicht.
Dieses Lösungspaket besteht aus:
Gegenüber dem bisherigen ERV mit Telekom als einziger Übermittlungsstelle, bietet der webERV die Wahlmöglichkeit unter mehreren zertifizierten Verrechnungs-/Übermittlungsstellen. Als einziger Softwarehersteller unterstützt R/WIN drei Übermittlungsstellen:
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