Roadmap
 
Spannende Aussichten
  Die Neukonzeption des gesamten ERV auf der Basis des XML-(Extended Markup Language) Formats kommt zügig voran, seit die Justiz Ende 2002 ihre Systeme auf diese neue Technologie umstellen konnte. Damit ist das Projekt Re-Design Verfahrensautomation erfolgreich abgeschlossen.

Die Übermittlung von Beilagen im ERV soll über die digitale Signaturen und Elektronische Urkundenarchive ermöglicht werden. Bereits in Betrieb ist CyberDOC, das Urkundenarchiv der Notare.

Mit eUA (Elektronisches Urkundenarchiv im Justizministerium) entsteht das Pendant auf Behördenseite innerhalb der Justiz und Anwaltschaft arbeitet ebenso an einem eigenem, derartigen System.
Gemeinsam ist allen neuen Anwendungen die neue Technik: Offener Standard im Produkt ist nur der erste Auftakt eines weltweiten Trends.

So ermöglicht auch R/WIN erstmals die freie Wahl der Textverarbeitung.
Neben Software des führenden Herstellers aus Redmond kann R/WIN zur Einstellung von Dokumenten jetzt auch mit Produkten anderer Hersteller arbeiten.

Offene Systeme, Linux, Open Source Bewegung
  Auch für Juristen und Anwälte zeichnet sich dieser Trend ab: Der vermehrte Einsatz von Linux im Serverbereich ist nur der erste Auftakt eines weltweiten Trends. Die Open Source Bewegung findet im Bereich der Massen- und Standard - Anwendungen zunehmende Verbreitung und stellt durchaus eine ernst zunehmende Alternative dar.

Digitale Signatur
  Für Eingaben in das Elektronische Urkundenarchiv ist nach derzeitigem Stand die qualifizierte Digitale Signatur erforderlich. Derzeit besitzen nur wenige Anwälte die dafür erforderliche Chipkarte samt Chipkartenleser. Allerdings sorgen bereits jetzt einige Anwendungen im Bereich der Öffentlichen Verwaltung für die zunehmende Verbreitung.

Als Masseverwalter können Anwälte bereits heute mittels Signatur an die Ediktsdatei Objekte zur gerichtlichen Versteigerung übermitteln.
Mit der Verfügbarkeit von qualifizierten Elektronischen Signaturen seit Mitte 2002 entwickelt sich hier bereits ein Markt für Anwendungen. Für der Elektronischen Rechtsverkehr werden künftig qualifizierte digitale Signaturen für jene Schriftsätze interessant, welche abseits der standardisierten Massenverfahren laufen. In diesem Bereich hat die Bundesrepublik Deutschland die Rolle als Vorreiter. Das ergänzt immerhin den österreichischen Weg zum ERV, welcher über Massenverfahren läuft.